Knicklichter und Leuchtarmbänder
Laternenumzüge gibt es bei der dunklen Jahreszeit viele, aber auch bei Partys und besonders an Halloween und auch Silvester sind Leuchtarmbänder häufig gesehen. Werden diese Knicklichter aufgebissen und eine kleine Menge davon aufgenommen, kann dieses zu einer leichten Schleimhautreizung mit Brennen im Mund und ggf. gastrointestinalen Symptomen mit Übelkeit und Erbrechen führen. Wird der Inhalt eines ganzen Knicklichts verschluckt, reicht die Gabe von etwas ggf. gekühltem Wasser und einer guten häuslichen Beobachtung aus. Sollten Symptome auftreten muss natürlich ein Arzt aufgesucht werden.
Sollte die Flüssigkeit ins Auge gelangen, muss dieses unter fließendem Wasser gespült werden und bei einer bestehenden Rötung dieses dem Augenarzt vorgestellt werden.
Bleigießen
Bleigießen erfreut sich zum Jahreswechsel stetiger Beliebtheit. Die unterschiedlichen Bleigießen-Sets haben jedoch verschiedene Zusammensetzungen. Eines ist diesen allen doch gemein: Der relativ hohe Bleianteil von circa 70 - 90%. Kinder kommen gelegentlich an diese Sets oder an die Figuren, die damit gegossen werden. Solange die Kinder diese nur ablutschen oder anfassen, stellt dieses bei abgekühlten Formen kein Problem dar. Sofern Anteile davon dennoch gegessen werden, sollte ein Giftinformationszentrum zu Rate gezogen werden.
Alkoholische Getränke bei Kindern
Das Weinglas auf dem Grilltisch, die vergessene Bierflasche im Wohnzimmer oder der Cocktail, der wie Orangensaft aussieht- manchmal reicht ein kleiner unaufmerksamer Moment und schon haben die Kinder Alkohol getrunken.
Häufiger erreichen uns daher Anrufe mit der Frage, was in Fällen wie diesen zu tun sei.
Anhand der maximal aufgenommenen Alkoholmenge und dem Körpergewicht des Kindes berechnen wir den zu erwartenden Promillewert. Abhängig davon kann eine sofortige Vorstellung in der Kinderklinik notwendig sein. Wurde nur ein geringer Promillewert berechnet, so kann das Kind häuslich beobachtet werden. Zusätzlich empfehlen wir Maßnahmen um den Blutzuckerwert des Kindes anzuheben (z.B. die Gabe von Saftschorlen, Brot usw.).
Für alle Fälle gilt: Zeigt das Kind Symptome (z.B. Erbrechen, Schwindel, Blässe), so sollte eine Arztvorstellung erfolgen.
Knallerbse/Knallteufel
Das Jahr neigt sich dem Ende und in wenigen Tagen ist Silvester! Um das neue Jahr zu begrüßen, nutzen die Kinder häufig Knallerbsen/Knallteufel. Was mit Schwung auf die Erde geworfen werden soll, landet manchmal auch im Mund. Und so erreichen uns in diesen Tagen gehäuft Anrufe mit der Frage, was zu tun sei, wenn eine Knallerbse gegessen wurde.
Wurde nur eine Knallerbse verschluckt und zeigt das Kind keine Symptome, so genügt die Gabe von etwas Flüssigkeit. Eine Arztvorstellung ist in der Regel nicht erforderlich.
Wurden mehrere Knallerbsen verschluckt oder zeigt das Kind Symptome, so sollte ein Arzt/Giftinformationszentrum kontaktiert werden.
Tulpe
Der Winter hat uns fest im Griff. Trotzdem findet sich in der ein oder anderen Vase schon ein Frühlingsgruß - in Form von Tulpen. Probieren Kinder Pflanzenteile der Tulpe, ist dies in der Regel unproblematisch: Wurden Blüten, Blatt- oder Stängelteile verschluckt, genügt die Gabe von etwas Flüssigkeit. Exponierte Hautareale sollten gespült werden. Es kann zu einer Hautreizung oder leichten Magen-Darm-Symptomen kommen, eine Arztvorstellung ist aber in der Regel nicht notwendig.
Wurden mehrere Fruchtknoten oder Tulpenzwiebeln gegessen oder zeigt das Kind andere/mehr als leichte Magen-Darm-Symptome, so sollte ein Arzt/Giftinformationszentrum kontaktiert werden.