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| Aufgaben der Giftinformationszentren |
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Im Frühjahr 2004 wurden die Giftinformationszentren in Deutschland seitens einer Arbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) aufgefordert, ihre gesetzlichen Aufgaben und darüber hinaus gehenden Leistungen zu beschreiben. Die folgende Aufgabenliste wurde von den Leiterinnen und Leitern im April 2004 zusammen mit dem Vorstand der Gesellschaft für Klinische Toxikologie (GfKT) erarbeitet und auf der Website des GfKT publiziert. Seitdem wird das Dokument durch das GIZ-Nord laufend ergänzt und aktualisiert. 1. Aufgaben nach §16e (3) ChemGNach § 16 e (3) Chemikaliengesetz (ChemG) sind die Bundesländer in Deutschland verpflichtet, dem Bundesinstitut für Risikobewertung ein Beratungszentrum für Vergiftungsnotfälle zu benennen,
Seit dem 1. Januar 1996 hat das Giftinformationszentrum-Nord der Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GIZ-Nord) an der Universitätsmedizin Göttingen diese Funktion für die Trägerländer übernommen.
Hilfe leisten bei stoffbezogenen Erkrankungen durch Beratung umfasst
Beratungsumfang: Verbraucherprodukte, gewerbliche Chemikalien. Zielgruppen: Beratung von Betroffenen und Angehörigen (Eltern), von medizinischem Fachpersonal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Rettungsleitstellen und Notärzten, Betriebsärzte, Feuerwehr, Polizei, Schulen, Kindergärten, Altenheimen, Justizvollzugsanstalten, Zollverwaltungen. Voraussetzungen:
Hilfe leisten bei stoffbezogenen Erkrankungen durch Behandlung, erfolgt durch enge Assoziation mit
Sammeln von Erkenntnissen über gesundheitliche Auswirkungen gefährlicher Stoffe und gefährlicher Zubereitungen (als Grundlagen für eine wissenschaftliche Auswertung, s.u.)
Auswerten von Erkenntnissen über gesundheitliche Auswirkungen gefährlicher Stoffe und gefährlicher Zubereitungen
Warnungen/Unterstützung der Überwachungsbehörden bei unklaren Massenvergiftungen (auch im Zusammenhang mit zunächst verdeckten terroristischen Anschlägen) Berichterstattung über das Vergiftungsgeschehen an andere staatliche Stellen (EU, Bund, Länder, Kommunen, öffentlicher Gesundheitsdienst) aufgrund von ad hoc-Anfragen Berichterstattung an Verbände und Unternehmen Wissenschaftliche Publikationen (Information der Fachöffentlichkeit auf dem Gebiet der Klinischen Toxikologie) Berichte / Datenaufbereitung für wissenschaftliche Projekte im öffentlichen Interesse für staatliche Forschungsstellen Vor-Ort-Einsatztätigkeit bei Massenvergiftungen 2. Aufgabe nach Paragraph 5d der Verordnung über kosmetische MittelBerichterstattung gegenüber dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit "auf Anfrage über die Erkenntnisse, die sie auf Grund ihrer Tätigkeit gewonnen haben und die für die Beratung bei und die Behandlung von stoffbezogenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch kosmetische Mittel von allgemeiner Bedeutung sind. 3. Weitere Aufgaben (Pharmakovigilanz)
(Details der Tätigkeit siehe unter: 1. Gesetzliche Aufgaben nach §16e (3) ChemG) 4. Weitere Aufgaben (allg. Toxikovigilanz)
(Details der Tätigkeit siehe unter: 1. Gesetzliche Aufgaben nach §16e (3) ChemG) 5. PräventionsaufgabenSekundäre Prävention: die telefonische Beratung von Betroffenen und Angehörigen (Eltern) ist eine effektive Maßnahme sekundärer Prävention (Risikosenkung durch gezielte präklinische Behandlungsempfehlung und Kostenersparnis durch Vermeidung nicht angezeigter diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen) primäre Prävention:
Information und Beratung aller Bürgerinnen und Bürger sowie des medizinischen Fachpersonals bei toxikologischen Fragestellungen (prophylaktische Anfragen ohne Kontakt zu Giften) Information und Beratung von Behörden verschiedener Ebenen bei toxikologischen Fragen (z.B. Grünanlagengestaltung, Gifttierhaltung, Altlasten, Trinkwasser, Umwelttoxikologie, Umgang mit Gefahrstoffen) Information und Aufklärung über die Medien
Schulung von Fachpersonal (Rettungsdienst, Krankenpflege, Hebammen, Erzieherinnen) Mitwirkung bei der Planungen von Behandlungsmaßnahmen beim Massenanfall von Vergiftungen
Antidot-Bevorratung für seltene Vergiftung (z.B. Schlangengift-Antiseren) in Kooperation mit Apothekerkammern und Beratung der Apothekerkammern zur Antidot-Bevorratung (länderspezifisch) Bereithalten von Sicherheitsdatenblättern (SDB) / Verwendung der GIZ-Notrufnummern auf SDB 6. Toxikologische BegutachtungToxikologische Gutachten für Gerichte sonstige toxikologische gutachterliche Stellungnahmen (z.B. für Berufsgenossenschaften, medizinischer Dienst der Krankenkassen, Firmen) 7. GremienarbeitMitarbeit in Gremien der europäischen Kommission, des Bundes, der Länder und auf kommunaler Ebene 8. Ärztliche Ausbildung, Fort- und WeiterbildungAusbildung von Studierenden der Medizin, der Chemie und der Pharmazie auf den Gebieten Pharmakologie, Toxikologie, klinische Pharmakologie, Notfallmedizin, Intensivmedizin Weiterbildungskurs „Fachkunde Notfallmedizin“: Darstellung der Themen „Intoxikationen“ sowie „Drogennotfälle“ Giftinformationszentren sind anerkannte Ausbildungsstätten im Rahmen der Facharztausbildung für Pädiatrie, Innere Medizin, Klinische Pharmakologie, Pharmakologie und Toxikologie |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 15. Februar 2012 um 10:06 Uhr |
