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Dies ist eine Information zur ersten Phase des MAGAM-Projektes (MAGAM I). Informationen zur aktuell durchgeführten zweiten Projektphase finden Sie hier.

Aufgrund einer neuen EU-Verordnung könnte sich zukünftig für viele Produkte eine Gefahren-Kennzeichnung ergeben, die die wirklichen Gesundheitrisiken beim Kontakt mit den Produkten, insbesondere das Risiko für das Auftreten von Verätzungen, stark überbewertet. Dies könnte zu nicht erforderlicher medizinischen Behandlung führen und dadurch indirekt das Risiko für einen Schaden an der Gesundheit des Betroffenen - entgegen der eigenlichen Absicht der neuen Verordnung - erhöhen.
Um zu einer zukünftig sachgerechten Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen zu gelangen beteiligt sich das GIZ-Nord aktiv an der
der Gesellschaft für Klinische Toxikologie (GfKT).
Eine sachgerechte Kennzeichnung gefährlicher Produkte ist eine wichtige Voraussetzung für eine optimale medizinische Beratung und Behandlung im Vergiftungsverdachtsfall.
In den kommenden Jahren wird die Kennzeichnung von vielen Produkten, insbesondere auch Haushaltsprodukten, mit Wirksamwerden der
- EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung, Nr. 1272/2008)
verändert werden. Viele Produkte, wie etwa Handgeschirrspülmittel, die heute nicht als gefährlich gekennzeichnet werden, müssen bei Anwendung des in der Verordnung neu festgelegten Berechnungsverfahrens zukünftig die Kennzeichnung
- „Ätzend“
erhalten, sofern in diesen Produkten Inhaltsstoffe enthalten sind, die ersthafte Augenschäden verursachen können - wenn auch nur in geringer Konzentration.
Ein Kennzeichnungsverfahren, das die realen Gefahren stark überbewertet, kann zu nicht erforderlicher medizinischen Behandlung Anlass geben und dadurch indirekt das Risiko für einen Schaden an der Gesundheit des Betroffenen und die Kosten im Gesundheitswesen erhöhen.
Um zu einer sachgerechten Einstufung und der daraus resultierenden Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen zu gelangen, kann das in der CLP-Verordnung genannte alternative Einstufungsverfahrens durch Expertenurteil sehr wichtig werden. Die Experten können u. a. auch Daten aus Unfalldatenbanken, epidemiologische und klinische Studien sowie gut dokumentierte Fallberichte und Beobachtungen einbeziehen (siehe Anhang I Nr. 1.1.1.3).
Vor dem Hintergrund dieser weitreichenden gesetzlichen Änderung in Europa haben die Gesellschaft für Klinische Toxikologie e.V. und die in ihr vernetzten 11 deutschsprachigen Giftinformationszentren im Rahmen der
begonnen, die dokumentierten Fallberichte der vergangenene 10 Jahre bezüglich korrosiven Augenexpositionen mit ausgewählten Haushaltsprodukten zu analysieren.
Die Methodik, der aktuelle Stand der Durchführung und die Publikation der MAGAM-Studie wird auf der Website der Gesellschaft für Klinische Toxikologie beschrieben:
- kurzer Überblick, aktueller Bearbeitungsstand
- Projektpräsentation: Verfahrensbeschreibung ("Studienprotokoll")
Die Studie wird durch den Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V. (IKW) finanziell unterstützt.