| GIZ-NORD-FIRMENSERVICE für Produktinformationen |
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Firmenservice des Giftinformationszentrums-Nord der Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GIZ-Nord)Stand: 09.11.2009 Übermittlung von Produktinformationen als Grundlage einer qualitätsgesicherten VergiftungsberatungDie Zusammenarbeit mit Firmen, die technische, chemische und pharmazeutische Produkte herstellen oder in Europa vertreiben, ist eine wichtige Grundlage für eine qualitätsorientierte Beratung in jedem akuten Vergiftungsfall. Alle Firmen, die bisher von uns in akuten Notfällen kontaktiert und gebeten wurden, uns die Zusammensetzung oder die chemischen Eigenschaften eines Ihrer Produkte offenzulegen, sind diesem Wunsch - nach Zusicherung unserer Vertraulichkeit - nachgekommen. Vielen Dank dafür! Viele Firmen stellen darüber hinaus uns (, dem Bundesinstitut für Risikobewertung, Berlin, oder anderen Giftinformationszentren in Deutschland) ausführliche Angaben über ihre Produktpalette zur Verfügung, so dass im Vergiftungsnotfall die Information noch schneller zur Verfügung steht und diesbezügliche Anfragen in praktisch allen Fällen sofort, d.h. ohne verzögernden Rückruf in der Firma, beantwortet werden können. Diesen Firmen gilt unserer besonderer Dank für Ihr nicht unerhebliches Engagement im Sinne einer umfassenden Produktverantwortung. Im Rahmen eines vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geleiteten Projektes wurde von den deutschen Giftinformationszentren, dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin und dem Industrieverband Körperpflege und Waschmittel, Frankfurt, ein Verfahren entwickelt, das den Austausch dieser Informationen zwischen den beteiligten Zentren schnell und weitgehend automatisiert ermöglicht (F+E-TDI), sodass heute nach Meldung an ein Zentrum eine einfache und schnelle Weiterleitung an alle Giftinformationszentren möglich ist (natürlich unter Zusicherung der gleichen Vertraulichkeit). Firmen, die dem GIZ-Nord Ihre Daten in umfassender Form zur Verfügung stellen, erhalten bisher auf Wunsch eine Rückmeldung über die Häufigkeit von Vergiftungsanfragen zu Ihren Produkten in unserem Zentrum mit Angabe der von uns eingeschätzten Vergiftungsschweregrade (symptomlos - leicht - (mittel-)schwer). GIZ-Nord-Notrufnummer auf SicherheitsdatenblätternUnternehmen, die Produkte an gewerbliche Kunden weitergeben, müssen für diese Produkte in vielen Fällen Sicherheitsdatenblätter in standardisiertem Format erstellen und weitergeben. In den europaweit gültigen Regeln für die Erstellung solcher Sicherheitsdatenblätter (REACH-Verordnung 1907/2006, Annex II, Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 220, September 2007 *) wird gefordert, eine jederzeit erreichbare firmeninterne Notrufnummer oder (in Deutschland) alternativ die Nummer eines Giftinformationszentrums anzugeben (Abschn. 1.3). Wir bieten allen interessierten Firmen an, hier die Notrufnummer des GIZ-Nord (0551-19240) anzugeben. Es macht jedoch augenscheinlich wenig Sinn und ist im Notfall sehr umständlich, unter ungünstigen Umständen wegen Verzögerungen bei aufwendiger Rückfrage auch gefährlich, die GIZ-Nord-Nummer auf einem Sicherheitsdatenblatt anzugeben, das dem GIZ-Nord unbekannt ist. Daher gilt unser Angebot unter der Bedingung, dass das Unternehmen bereit ist, mit dem GIZ-Nord einen Kooperationsvertrag zu schliessen. In diesem Vertrag wird die Zusammenarbeit geregelt:
Es sei wiederholt: Die Verwendung unserer Notrufnummer auf einem Sicherheitsdatenblatt, das uns nicht (oder nicht in aktueller Version) vorliegt, stellt eine erhöhte Gefährdung für Personen dar, die mit dem entsprechenden Produkt umgehen. Im Schadensfall könnte dies möglicherweise zu Regressansprüchen führen.
*) Wortlaut aus der Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 220: "6.1.4 Notrufnummer |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 07. Oktober 2010 um 11:48 Uhr |
