| Häufige Fragen (Maßnahmen zur Ersten Hilfe) |
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Seitens der Unternehmen, mit denen ein Kooperationsvertrag besteht, wird das GIZ-Nord in den letzten Jahren häufig um eine Stellungnahme zum richtigen Verhalten bei Unfällen gebeten, z. B. für diesbezügliche Angaben in Sicherheitsdatenblättern. Dieser Bitte kommen wir - in eigenem Interesse - stets gern nach. Sogenannte "Primäre Giftentfernung"Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang oft der veränderte medizinische Stellenwert von Maßnahmen zur Verhinderung der der Absorption (Aufnahme in den Körper) nach Verschlucken eines Stoffes oder Produktes. Während diese Maßnahmen zur "Primären Giftentfernung" früher nahezu in jedem Fall als wichtiger Bestandteil der medizinischen Behandlung einer oralen Vergiftung galten, hat ihre Bedeutung heute stark abgenommen: In den 1990er Jahren hat es einen Paradigmenwechsel hinsichtlich der Anwendung resorptionsverzögernder Maßnahmen bei oralen Expositions- und Vergiftungsfällen gegeben, der von vielen AutorInnen und BearbeiterInnen von Sicherheitstexten noch nicht vollständig nachvollzogen worden ist. Die wesentlichen Ergebnisse dieses Prozesses auf der GIZ-Nord-Website an anderer Stelle dargestellt. Die wesentliche Änderungen:
Allgemeine Therapieempfehlung nach Verschlucken von ReinigernNach Ingestion eines Reinigers empfiehlt das GIZ-Nord das Trinkenlassen von einem Glas (Erwachsene) bzw. einer Tasse (Kinder) Wasser ohne Kohlensäure. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 22. November 2010 um 14:55 Uhr |
